Wer wir sind
Betreiber dieser Website ist die Premium Lead GmbH. Wir bieten Informationen zu Bestattungsarten, örtlichen Friedhöfen und Friedhofsgebühren. Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen suchen, können Sie uns eine Anfrage senden. Die Vermittlung ist für Anfragende kostenfrei. Die Durchführung einer Bestattung gehört nicht zu unseren Leistungen.
Überführung, Versorgung der verstorbenen Person, Trauerfeier und Beisetzung besprechen und vereinbaren Sie mit dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen. Unsere Ratgeber und die Vermittlung ersetzen diese individuelle Beratung nicht. Wir sind keine Friedhofsverwaltung und vergeben keine Grabstätten.
Wie eine Vermittlung abläuft
Über die Kontaktseite können Sie uns Ihr Anliegen mitteilen. Wenn Sie bereits eine Bestattungsart oder einen Friedhof im Blick haben, können Sie das angeben. Auch wenn die Entscheidung noch offen ist, ist eine Anfrage möglich.
Mit Ihrer Einwilligung geben wir Ihre Angaben an ein Bestattungsunternehmen weiter, damit es Sie kontaktiert. Dieses bespricht mit Ihnen Ihre Wünsche, die benötigten Leistungen und einen Kostenvoranschlag. Ob Sie das Unternehmen beauftragen, entscheiden Sie selbst. Durch das Absenden der Anfrage entsteht kein Vertrag über Bestattungsleistungen.
Die kostenfreie Vermittlung ist von den Kosten einer Bestattung zu unterscheiden. Die Friedhofsgebühren und die Leistungen eines Bestattungsunternehmens werden nicht durch unser Angebot übernommen. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Anfrage finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Wie unsere Inhalte entstehen
Die örtlichen Angaben stützen sich auf amtliche Satzungen, das Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein und die Angaben der jeweiligen Friedhofsträger. Für Kiel unterscheiden wir zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein. Ihre Friedhöfe und Gebühren werden getrennt dargestellt.
Für städtische Friedhofsregeln verwenden wir die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Kiel. Die städtischen Gebühren stammen aus der städtischen Gebührensatzung. Die kirchlichen Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung des Kirchenkreises Altholstein. Historische Angaben, Grabarten und Verwaltungsinformationen orientieren sich an den Angaben des zuständigen Trägers.
Jede Ratgeberseite nennt ihre Quellen und das Prüfdatum. Ein redaktionelles Prüfdatum ist nicht mit dem Datum einer Satzung gleichzusetzen. Die Stand-Zeile bei Gebühren nennt deshalb auch die jeweilige Satzung. Rechenbeispiele sind Berechnungen aus deren Positionen und keine Gesamtpreisangebote eines Bestattungsunternehmens.
Welche Grabstätte frei ist und welche Gebühren für eine konkrete Beisetzung anfallen, klären Sie mit der zuständigen Friedhofsverwaltung. Leistungen des Bestattungsunternehmens werden getrennt von den Friedhofsgebühren betrachtet. Die Ratgeber ersetzen keine individuelle Rechts-, Finanz- oder Versicherungsberatung.
Verantwortlich für den Inhalt
Peter Probst ist Geschäftsführer der Premium Lead GmbH und verantwortlich für den Inhalt dieser Website.
Sie erreichen das Vermittlungsangebot telefonisch unter 07141 1334730 oder per E-Mail an peter@premium-lead.de. Die vollständigen rechtlichen Betreiberangaben finden Sie im Impressum.
Bildnachweise
Hauptallee mit Gedenkkreuz auf dem Parkfriedhof Eichhof, Kronshagen bei Kiel
Urheber: Siegbert Brey. Lizenz: CC BY-SA 4.0. Bild auf Wikimedia Commons.
Backsteinkapelle des Parkfriedhofs Eichhof, Kronshagen bei Kiel
Urheber: Siegbert Brey. Lizenz: CC BY-SA 4.0. Bild auf Wikimedia Commons.
Urnenfeld mit Blumen auf dem Parkfriedhof Eichhof, Kronshagen bei Kiel
Urheber: Siegbert Brey. Lizenz: CC BY-SA 4.0. Bild auf Wikimedia Commons.
Wegekreuz mit Hochkreuz auf dem Nordfriedhof im Winter, Kiel
Urheber: DYVER. Lizenz: CC BY-SA 4.0. Bild auf Wikimedia Commons.
Gepflasterter Rundplatz mit Urne unter Bäumen auf dem Nordfriedhof, Kiel
Urheber: Nightflyer. Lizenz: CC BY-SA 4.0. Bild auf Wikimedia Commons.
Historische Kapelle des Südfriedhofs, Kiel
Urheber: Matthias Süßen. Lizenz: CC BY-SA 4.0. Bild auf Wikimedia Commons.
Thomaskapelle auf dem Friedhof Elmschenhagen, Kiel-Elmschenhagen
Urheber: Siegbert Brey. Lizenz: CC BY-SA 4.0. Bild auf Wikimedia Commons.
Krematorium Kiel an der Eichhofstraße, Kiel
Urheber: Matthias Süßen. Lizenz: CC BY-SA 4.0. Bild auf Wikimedia Commons.
Kieler Förde mit Leuchtturm Friedrichsort aus der Luft, Kieler Förde
Urheber: Federal Waterways Engineering and Research Institute. Lizenz: CC BY 2.0. Bild auf Wikimedia Commons.
Kieler Rathaus und Opernhaus am Kleinen Kiel, Kiel
Urheber: Ichwarsnur. Lizenz: CC BY-SA 4.0. Bild auf Wikimedia Commons.
Über diesen Ratgeber
Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).
Dieses Angebot vermittelt kostenfrei Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Beratung.
- Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 27.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel vom 27.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025
- Friedhofsgebührensatzung Kirchenkreis Altholstein vom 24.11.2016 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 23.03.2022
- Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein vom 04.02.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.07.2026 (konsolidierte Fassung Aeternitas, Stand 12.08.2026)
- Landeshauptstadt Kiel: Friedhöfe
- Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein: Friedhöfe in Kiel
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