Feuerbestattung in Kiel: Krematorium, Ablauf und Urnenbeisetzung
Eine Feuerbestattung in Kiel umfasst die Einäscherung und die anschließende Beisetzung der Urne. Der Ort der Einäscherung und der Ort der Urnenbeisetzung sind dabei getrennte Entscheidungen. Das Krematorium Kiel liegt an der Eichhofstraße; für die Grabwahl gibt es Angebote der Stadt und des Kirchenkreises Altholstein. Wir sind kein Bestattungsunternehmen, sondern vermitteln kostenfrei einen Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen. Mit diesem klären Sie die notwendigen Schritte und erhalten ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Redaktioneller Stand: . Maßgeblich sind die unten verlinkten Quellen.

Wo liegt das Krematorium Kiel und wer betreibt es?
Das Krematorium Kiel befindet sich an der Eichhofstraße 52, 24116 Kiel. Betreiber ist die Feuerbestattungen Schleswig-Holstein GmbH. Das Krematorium ist in Betrieb seit 2. Februar 1916. Es ist daher nicht als städtisch betriebenes Krematorium zu beschreiben. Die Nähe zu Friedhöfen der Stadt bedeutet nicht, dass für Einäscherung und Grabnutzung derselbe Träger zuständig ist oder eine gemeinsame Gebührentabelle gilt.
Für Abschiedsfeiern nennt der Betreiber folgende Räume: große Halle 260 Plätze, kleine Feierhalle 48 Plätze. Besprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen, welcher Raum für die vorgesehene Feier infrage kommt. Die Zahl der Plätze ist eine Orientierung für die Planung, ersetzt aber keine Terminvereinbarung. Klären Sie auch, ob die Feier am Sarg oder bei der späteren Urnenbeisetzung stattfinden soll, damit Einladungen und Absprachen sich auf denselben Ablauf beziehen.
Angehörige können beim Einfahren des Sarges dabei sein. Wenn Sie dies wünschen, sprechen Sie es ausdrücklich an. Die Möglichkeit, das Einfahren zu begleiten, sollte nicht mit einer allgemeinen Zusage über die Anwesenheit während aller technischen Schritte verwechselt werden. Für Angehörige kann es hilfreich sein, sich den vorgesehenen Ablauf vorher erklären zu lassen und zu entscheiden, welcher Teil des Abschieds für sie passend ist.
Welche Schritte sind vor der Einäscherung erforderlich?
Die Einäscherung erfolgt im Sarg. (§ 17 Abs. 5 Satz 2 BestattG SH). Auch wenn später eine Urne beigesetzt wird, gehört der Sarg deshalb zur Vorbereitung. Lassen Sie sich im Angebot erläutern, welche Leistungen für Versorgung, Sarg, Überführung und Einäscherung vorgesehen sind. Die spätere Grabgebühr allein beschreibt diesen Teil der Feuerbestattung nicht.
Vor jeder Einäscherung ist eine zweite Leichenschau Pflicht. Ohne Freigabebescheinigung ist die Einäscherung nicht zulässig. Zuständig ist in Kiel die Stadt als kreisfreie Stadt. (§ 17 Abs. 1, 2 und 4 BestattG SH). Die zusätzliche Untersuchung und die Freigabe müssen vor der Einäscherung geklärt sein. Fragen Sie das Bestattungsunternehmen, wie die Abstimmung mit der zuständigen Stelle erfolgt. Ein gewünschter Feiertermin sollte erst festgelegt werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen und die Terminmöglichkeiten miteinander abgestimmt sind.
Für die Überführung gilt: Nach Ausstellung der Todesbescheinigung soll die verstorbene Person spätestens 36 Stunden nach dem Tod in einen Leichenraum überführt werden. (§ 10 Abs. 1 BestattG SH). Bei längerer Aufbewahrung ist außerdem die Kühlung zu beachten: Wird die verstorbene Person länger als 72 Stunden aufbewahrt, ist sie technisch zu kühlen. (§ 10 Abs. 3 BestattG SH). Diese Regeln betreffen den Umgang mit der verstorbenen Person vor der Einäscherung. Die Frist für die spätere Urnenbeisetzung ist davon zu unterscheiden. Vermischen Sie deshalb bei der Planung nicht Abholung, Einäscherung und Beisetzung.
Bis wann muss die Urne beigesetzt werden?
Urnen sollen innerhalb von drei Monaten nach der Einäscherung beigesetzt werden. (§ 16 Abs. 3 BestattG SH). Beginnen Sie deshalb schon bei der Organisation der Feuerbestattung mit der Frage, wo die Urne später beigesetzt werden soll. Der Termin und das Nutzungsrecht am Grab sollten nicht erst dann Thema werden, wenn die Einäscherung bereits abgeschlossen ist. Eine Entscheidung für ein bestimmtes Krematorium ist noch keine Entscheidung für eine Grabstätte.
Maßgebend ist der Wille der verstorbenen Person; ist er unbekannt, entscheiden die Bestattungspflichtigen. (§ 15 Abs. 3 BestattG SH). Wenn die verstorbene Person eine Urnenbeisetzung auf einem bestimmten Friedhof gewünscht hat, prüfen Sie früh, welche Grabform dort infrage kommt. Ist der Wunsch allgemeiner formuliert, etwa eine Beisetzung an einem Baum, lohnt sich ein Vergleich der städtischen und kirchlichen Angebote. Entscheidend ist nicht nur der Preis, sondern auch die konkrete Form der Ruhestätte und deren Nutzungsdauer.
Zur Vorbereitung können Sie vorhandene Grabunterlagen und schriftliche Wünsche zusammentragen. Fragen Sie, ob eine Beisetzung in einem bestehenden Grab möglich ist und welche Schritte für eine neue Grabstätte notwendig sind. Die Verwaltung kann die konkrete Situation beurteilen. Eine allgemeine Beschreibung von Urnengräbern ist keine Zusage dafür, dass an einem bestimmten Ort unmittelbar eine passende Stelle frei ist.
Darf die Urne zu Hause bleiben oder die Asche verstreut werden?
Die Urne darf nicht nach Hause genommen werden. Sie wird auf einem Friedhof oder auf See beigesetzt; das Krematorium gibt sie erst heraus, wenn die Beisetzung gesichert ist. Verstöße sind ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden (§ 15 Abs. 1 Satz 2, § 18 Abs. 1, § 29 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 BestattG SH). Eine private Aufbewahrung ist deshalb keine Alternative, wenn die Grabwahl noch offen ist.
Asche darf nur auf einem dafür festgelegten Bereich eines Friedhofs verstreut werden, wenn der Friedhofsträger das zulässt. Außerhalb von Friedhöfen ist das Verstreuen nicht vorgesehen. In der Kieler Friedhofssatzung 2025 ist keine Verstreuungsfläche geregelt. (§ 26 Abs. 3 Nr. 3 BestattG SH). Ein Wunsch nach dem Verstreuen der Asche muss also an den gesetzlichen Möglichkeiten und den Regeln des Trägers geprüft werden. Für Kiel lässt sich aus der städtischen Friedhofssatzung keine allgemeine Möglichkeit einer Verstreuung ableiten. Das Bestattungsunternehmen sollte mit Ihnen eine zulässige Beisetzungsform klären, statt einen ungeprüften Wunsch als umsetzbar zu behandeln.
Wenn Ihnen eine schlichte Form ohne klassische Grabgestaltung wichtig ist, können Sie sich zu Gemeinschaftsgräbern oder Baumgräbern beraten lassen. Das ist nicht dasselbe wie das Verstreuen von Asche. Bei diesen Formen wird eine Urne beigesetzt. Die Seite Baumbestattung in Kiel erläutert die Angebote auf Friedhöfen und in Bestattungswäldern, ohne diese unterschiedlichen Möglichkeiten gleichzusetzen.
Welche Urnengräber bietet die Stadt Kiel?
Die Landeshauptstadt Kiel bietet keine Reihengräber an. Für Urnen nennt ihre Gebührensatzung Wahl- und Gemeinschaftsgräber. Die Wahlgräber unterscheiden sich unter anderem in der vorgesehenen Zahl der Urnen; bei Gemeinschaftsgräbern werden weitere Formen wie Rasen, Gedenkstein oder Gemeinschaftsbaum benannt. Die folgenden Gebühren beziehen sich jeweils auf die Grabnutzung für die angegebene Dauer:
Wählen Sie bei einem Preisvergleich nicht nur nach dem niedrigsten Tabellenbetrag. Überlegen Sie, ob später weitere Urnen beigesetzt werden sollen und ob eine Kennzeichnung gewünscht ist. Die Bezeichnungen ohne Kennzeichnung, mit Gedenkstein und mit Namensschild beschreiben unterschiedliche Angebote. Welche Form am gewünschten Friedhof verfügbar ist, müssen Sie vor einer Entscheidung mit der Friedhofsverwaltung klären.
- Urnenwahlgrab für 2 Urnen: 20 Jahre, 998,60 €.
- Urnenwahlgrab für 4 Urnen: 20 Jahre, 1.193,60 €.
- Urnenwahlgrab Familienbaum (4 Urnen): 20 Jahre, 3.375,90 €.
- Themengrab (4 Urnen): 20 Jahre, 2.241,70 €.
- Urnengemeinschaftsgrab mit Gedenkstein (1 Urne): 20 Jahre, 1.485,30 €.
- Urnengemeinschaftsgrab in Rasen (1 Urne, ohne Kennzeichnung): 20 Jahre, 686,80 €.
- Urnengemeinschaftsgrab Gemeinschaftsbaum (1 Urne): 20 Jahre, 851 €.
- Urnengemeinschaftsgrab Gemeinschaftsbaum mit Namensschild: 20 Jahre, 1.042,70 €.
Für die Urnenbeisetzung ohne Angehörige berechnet die Stadt 130,90 €, mit Angehörigen 229,10 €. Diese Gebühren kommen zur Grabnutzung hinzu. Eine Beisetzung mit Angehörigen und eine Trauerfeier in einem Raum sind nicht automatisch dieselbe Position. Fragen Sie deshalb, welche Leistungen Sie wünschen und ob zusätzliche Raumnutzung erforderlich ist.
Die städtische Ruhefrist für Urnen beträgt 20 Jahre. Die Nutzungszeiten der oben genannten städtischen Urnenpositionen betragen ebenfalls 20 Jahre. Die Regeln stammen aus der städtischen Friedhofssatzung und der städtischen Gebührensatzung. Für kirchliche Grabstätten müssen Sie die dortigen Angaben gesondert betrachten.
Was gilt für die städtischen Urnenfriedhöfe am Eichhof?
Die Urnenfriedhöfe am Eichhof (Alter und Neuer Urnenfriedhof) liegen an der Eichhofstraße 48-50, 24116 Kiel. Sie gehören zur Landeshauptstadt Kiel. Ihre Flächen werden mit 7,4 ha und 3,2 ha angegeben; der Abschiedsraum umfasst bis zu 30 Plätze. Für die Nutzung des Trauerraums des Urnenfriedhofs nennt die städtische Satzung 109,30 €. Stimmen Sie die konkrete Nutzung vorab ab.
Der benachbarte Parkfriedhof Eichhof ist dagegen ein Friedhof des Kirchenkreises Altholstein. Seine Postadresse lautet Eichhofstraße 56, 24116 Kiel; das Gelände liegt überwiegend in Kronshagen. Achten Sie bei Anfragen und Einladungen auf die genaue Adresse und den Träger. Die ähnlichen Namen und die Nähe an der Eichhofstraße bedeuten nicht, dass dort dieselben Grabgebühren gelten.
Auch der Nordfriedhof gehört zur Stadt. Eine Übersicht der Standorte bietet Friedhöfe in Kiel. Nutzen Sie diese Einordnung als Ausgangspunkt für die Grabwahl und klären Sie anschließend die konkrete Verfügbarkeit mit der zuständigen Verwaltung.
Welche Gebühren gelten auf kirchlichen Friedhöfen?
Der Kirchenkreis Altholstein nennt für das Reihengrab einer Urne 1.056 € bei 20 Jahren. Das Urnenwahlgrab kostet je Breite 1.592 € für 25 Jahre. Das Urnengemeinschaftsgrab in Rasen beträgt 757 € für 20 Jahre. Diese Beträge stammen ausschließlich aus der kirchlichen Gebührensatzung.
Für die Urnenbeisetzung ohne Begleitung werden zusätzlich 162 € berechnet, mit Begleitung 254 €. Die Kapelle kostet nach der kirchlichen Satzung 185 €; diese Gebühr entfällt bei einer evangelischen Trauerfeier für Kirchenmitglieder. Lassen Sie die Voraussetzungen für den konkreten Fall erläutern. Eine solche Regel darf nicht auf die städtischen Kapellen übertragen werden.
Reihengrab: 20 Jahre für Urnen, 25 Jahre für Särge. Wahlgräber bietet der Kirchenkreis nur auf Südfriedhof und Elmschenhagen an, nicht auf dem Eichhof. Für ein kirchliches Wahlgrab können Sie deshalb den Friedhof Elmschenhagen näher betrachten. Auf dem Eichhof stehen andere Grabangebote im Vordergrund. Prüfen Sie stets Friedhof, Grabform, Beisetzungsgebühr und gegebenenfalls Kapellennutzung zusammen. Die Gebühren eines Trägers dürfen nicht mit einer Grabposition des anderen zu einem vermeintlichen Angebot kombiniert werden.
Welche Kosten sind nicht in den Grabgebühren enthalten?
Die Kosten der Einäscherung und der zweiten Leichenschau stehen nicht in der städtischen Friedhofsgebührensatzung. Das Bestattungsunternehmen rechnet sie nach Angebot ab. Auch die eigenen Leistungen des Bestatters sind von der Grabnutzung und der Urnenbeisetzung zu unterscheiden. Ein Tabellenbetrag für ein Urnengrab ist daher kein vollständiger Preis für eine Feuerbestattung.
Bitten Sie um eine nachvollziehbare Aufstellung, die Vorbereitung, Einäscherung, weitere notwendige Leistungen und die Gebühren des gewählten Friedhofsträgers getrennt zeigt. Klären Sie, ob die geplante Feier zusätzliche Kosten verursacht und welche Leistungen verbindlich vereinbart werden. Ein scheinbar günstiges Angebot lässt sich erst dann sinnvoll vergleichen, wenn Umfang und Beisetzungsform übereinstimmen. Eine allgemeine Preiszusage kann dieser Ratgeber nicht geben.
Weiterführende Hinweise finden Sie unter Bestattungskosten in Kiel. Bei Fragen zur Sterbefallbeurkundung ist das Standesamt der Landeshauptstadt Kiel, Geburten und Sterbefälle an der Fleethörn 26, 24103 Kiel zuständig. Beurkundung von Sterbefällen in offener Sprechstunde Montag bis Freitag 8.30 bis 10 Uhr. Für eine Vermittlungsanfrage nutzen Sie die Kontaktseite. Wir führen keine Einäscherung oder Beisetzung durch; diese Leistungen vereinbaren Sie direkt mit dem Bestattungsunternehmen.
Häufige Fragen
Wer betreibt das Krematorium Kiel?
Krematorium Kiel, Eichhofstraße 52, 24116 Kiel, wird von der Feuerbestattungen Schleswig-Holstein GmbH betrieben und ist in Betrieb seit 2. Februar 1916.
Können Angehörige beim Einfahren des Sarges dabei sein?
Angehörige können beim Einfahren des Sarges dabei sein.
Wann soll die Urne beigesetzt werden?
Urnen sollen innerhalb von drei Monaten nach der Einäscherung beigesetzt werden. (§ 16 Abs. 3 BestattG SH).
Darf ich die Urne nach Hause mitnehmen?
Nein. Die Urne wird auf einem Friedhof oder auf See beigesetzt. Das Krematorium gibt sie erst heraus, wenn die Beisetzung gesichert ist (§ 15 Abs. 1 Satz 2, § 18 Abs. 1, § 29 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 BestattG SH).
Sind Einäscherungskosten in der städtischen Grabgebühr enthalten?
Nein. Die Kosten der Einäscherung und der zweiten Leichenschau stehen nicht in der städtischen Gebührensatzung; sie werden durch das Bestattungsunternehmen nach Angebot abgerechnet.
Gehören die Urnenfriedhöfe am Eichhof zum Kirchenkreis?
Nein. Die Urnenfriedhöfe an der Eichhofstraße 48-50, 24116 Kiel sind städtisch. Der benachbarte Parkfriedhof Eichhof gehört zum Kirchenkreis Altholstein.
Quellen und Gebührenstand
- Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein vom 04.02.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.07.2026 (konsolidierte Fassung Aeternitas, Stand 12.08.2026)
- Feuerbestattungen Schleswig-Holstein GmbH: Standorte
- Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 27.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel vom 27.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025
- Landeshauptstadt Kiel: Grabarten
- Landeshauptstadt Kiel: Urnenfriedhöfe
- Landeshauptstadt Kiel: Nordfriedhof
- Friedhofsgebührensatzung Kirchenkreis Altholstein vom 24.11.2016 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 23.03.2022
- Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein: Bestattungen
- Parkfriedhof Eichhof (Kirchenkreis Altholstein)
- Friedhof Elmschenhagen (Kirchenkreis Altholstein)
- Landeshauptstadt Kiel: Standesamt, Geburten und Sterbefälle
Ein redaktioneller Prüfstand verändert nicht die Gültigkeit einer Satzung. Die veröffentlichten Gebühren sind keine Zusage für die Gesamtkosten einer Bestattung.
Über diesen Ratgeber
Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).
Dieses Angebot vermittelt kostenfrei Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Beratung. Gebühren und freie Grabstätten klären Sie mit dem zuständigen Träger; Leistungen des Bestatters stehen im schriftlichen Angebot.
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