Wie entstand der Garnisonsfriedhof?
1878 als Garnisonsfriedhof auf ehemaligen Schießständen angelegt; die Erdwälle sind noch sichtbar.
1948 vom Bund an die Stadt verpachtet, seit 1961 Eigentum der Stadt; rund 16 Hektar, zuletzt 1992 erweitert.
Die noch sichtbaren Erdwälle erinnern an die frühere Nutzung als Schießstände. Damit ist die militärische Vorgeschichte nicht nur eine Jahreszahl, sondern im Gelände selbst wahrnehmbar. Die spätere Verpachtung und der Übergang in das Eigentum der Stadt sind davon zu unterscheiden. Für die heutige Zuständigkeit ist die Landeshauptstadt Kiel maßgebend, während die Geschichte des Garnisonsfriedhofs den Charakter vieler Erinnerungsorte erklärt.
Mit rund 16 Hektar wird der Nordfriedhof als größter städtischer Friedhof Kiels beschrieben. Diese Einordnung bezieht sich auf die städtischen Friedhöfe, nicht auf alle Friedhöfe beider Träger zusammen. Wer ihn mit dem kirchlichen Parkfriedhof Eichhof vergleicht, sollte daher die Trägerzuordnung und den jeweiligen Zweck des Vergleichs berücksichtigen. Fläche allein beantwortet weder die Frage nach einer passenden Grabart noch nach einem verfügbaren Grab.
Gedenkstätten auf dem Nordfriedhof
Die militärische Geschichte zeigt sich in rund 3.000 Soldatengräbern und in verschiedenen Ehrenmalen. Die Erinnerungsorte beziehen sich auf unterschiedliche Zeiten und Ereignisse. Die Stadt nennt die folgenden Punkte. Ein Besuch dieser Bereiche lässt sich anhand ihrer jeweiligen Bezeichnung vorbereiten; für die genaue Lage können Sie beim Friedhofsbüro nachfragen.
- Rund 3.000 Soldatengräber.
- Ehrenmal für den Ersten Weltkrieg mit Anker und Hochkreuz für den Zweiten Weltkrieg.
- Grabstätte der Opfer des 1932 gekenterten Schulschiffs Niobe.
- Ehrenmal für die Kämpfer der Erhebung 1848-1850, vom St.-Jürgen-Friedhof umgesetzt.
- Jährliche Gedenkfeier der Bundeswehr zum Volkstrauertag.
Der Kiel War Cemetery und das Ehrengrab von Koester
Kiel War Cemetery: seit 1952 dem Nordfriedhof angegliedert, rund 1 Hektar, entworfen von Philip Hepworth, fast 1.000 Gefallene aus Commonwealth-Ländern und Polen, überwiegend Royal Air Force; verwaltet von der Commonwealth War Graves Commission.
Der Kiel War Cemetery ist dem Nordfriedhof angegliedert, wird aber von der Commonwealth War Graves Commission verwaltet. Diese Zuständigkeit für den Erinnerungsort ist nicht mit der städtischen Verwaltung gewöhnlicher Grabnutzungsrechte gleichzusetzen. Bei einem historischen Besuch können Sie den Bereich als eigenen Zusammenhang betrachten. Die Angabe der überwiegend zur Royal Air Force gehörenden Gefallenen beschreibt die Bestatteten dort und ist keine allgemeine Aussage über alle Soldatengräber auf dem Nordfriedhof.
Als bekanntes Grab wird das Ehrengrab von Admiral Hans von Koester genannt. Für einen gezielten Besuch fragen Sie nach seiner Lage, statt aus der Bezeichnung Ehrengrab eine Wegbeschreibung abzuleiten. Historische Grabstätten und Gedenkbereiche prägen den Nordfriedhof, stehen aber neben seiner städtischen Nutzung. Fragen zur Beisetzung von Angehörigen sollten deshalb gesondert mit dem Friedhofsbüro geklärt werden.
Die Backsteinkapelle für den Abschied
Die Kapelle stammt aus dem Jahr 1878 und ist aus gelbem Backstein errichtet. Sie verfügt über rund 80 Sitzplätze. Die städtische Gebührensatzung nennt für die Nutzung der Kapelle am Nordfriedhof 240,40 €. Dieser Betrag ist ein Friedhofsgebührenposten und kein Gesamtpreis für eine Trauerfeier mit allen Leistungen des Bestattungsunternehmens.
Wenn eine Feier in der Kapelle gewünscht ist, sollten Raum und Beisetzung zusammen besprochen werden. Die Sitzplatzzahl ist eine Orientierung für den vorgesehenen Kreis der Gäste. Den konkreten Ablauf, die Nutzung des Raumes und den Termin klären Sie mit dem Bestattungsunternehmen und der Friedhofsverwaltung. Aus dem Baujahr oder der allgemeinen Öffnung des Friedhofs folgt keine Aussage darüber, wann die Kapelle für eine bestimmte Feier genutzt werden kann.
Städtische Grabarten und Gebühren am Nordfriedhof
Der Nordfriedhof unterliegt der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Kiel. Die Grabarten der Stadt gelten; freie Grabstätten sind bei der Friedhofsverwaltung zu erfragen. Eine weitergehende Aussage zur aktuellen Neubelegung wird hier nicht getroffen. Insbesondere lässt sich aus dem städtischen Gebührenverzeichnis nicht ablesen, welche einzelne Grabstätte zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar ist.
Die Stadt Kiel bietet keine Reihengräber an, nur Wahl- und Gemeinschaftsgräber.
Für Särge gibt es auf den städtischen Friedhöfen derzeit kein Gemeinschaftsgrab.
Einzelne Positionen enthalten 19 % Umsatzsteuer.
Für Sargbestattungen nennt die Stadt traditionelle Wahlgräber, Rasengräber mit Beet, Rasengräber sowie den Familienbaum. Bei Urnen gibt es Wahlgräber, Themengräber und verschiedene Gemeinschaftsgräber. Die Tabelle gibt die städtischen Satzungspositionen wieder. Ob die gewünschte Ausführung am Nordfriedhof in Frage kommt, sollte die Verwaltung vor einer verbindlichen Entscheidung bestätigen. Die allgemeine Liste ist keine vollständige Lageübersicht einzelner Grabfelder.
Bei einer vorhandenen Grabstätte sind das Nutzungsrecht und die gewählte Grabart Ausgangspunkte für das Gespräch. Fragen Sie, welche Unterlagen gebraucht werden und ob die gewünschte Beisetzung dort möglich ist. Bei einer neuen Grabwahl sind unter anderem Sarg oder Urne, eine namentliche Kennzeichnung und der gewünschte Erinnerungsort zu besprechen. Die Unterscheidung zwischen Wahlgrab und Gemeinschaftsgrab bleibt auch dann wichtig, wenn zunächst nur ein Kostenvergleich gewünscht ist.
Die Gebühren für Grabnutzung und Beisetzung stehen getrennt in der Satzung. Bei einer Sargbeisetzung wird das Öffnen und Schließen des Grabes berechnet; für eine Tuchbestattung gibt es eine eigene Position. Die Urnenbeisetzung wird mit oder ohne Angehörige unterschieden. Eine Kapellennutzung kommt gegebenenfalls hinzu. Kosten für Bestattungsleistungen, Einäscherung und die zweite Leichenschau gehören nicht zu dieser Friedhofsgebührentabelle.
Gebühren nach der städtischen Satzung
Stand der Gebühren: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel vom 27.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025. Zuletzt geprüft am 03.11.2026.
| Grabnutzung | Jahre | Gebühr |
|---|---|---|
| Sargwahlgrab traditionell | 25 | 1.767,20 € |
| Sargwahlgrab Rasengrab mit Beet | 25 | 2.024,40 € |
| Sargwahlgrab Rasengrab | 25 | 2.281,70 € |
| Sargwahlgrab Familienbaum | 25 | 4.219,80 € |
| Urnenwahlgrab für 2 Urnen | 20 | 998,60 € |
| Urnenwahlgrab für 4 Urnen | 20 | 1.193,60 € |
| Urnenwahlgrab Familienbaum (4 Urnen) | 20 | 3.375,90 € |
| Themengrab (4 Urnen) | 20 | 2.241,70 € |
| Urnengemeinschaftsgrab mit Gedenkstein (1 Urne) | 20 | 1.485,30 € |
| Urnengemeinschaftsgrab in Rasen (1 Urne, ohne Kennzeichnung) | 20 | 686,80 € |
| Urnengemeinschaftsgrab Gemeinschaftsbaum (1 Urne) | 20 | 851 € |
| Urnengemeinschaftsgrab Gemeinschaftsbaum mit Namensschild | 20 | 1.042,70 € |
| Kinderwahlgrab | 20 | 0 € |
- Öffnen und Schließen Sarggrab (inkl. Kondukt): 654,60 €
- Öffnen und Schließen ohne Sarg (Tuchbestattung): 785,60 €
- Urnenbeisetzung ohne Angehörige: 130,90 €
- Urnenbeisetzung mit Angehörigen: 229,10 €
- Kapelle Nordfriedhof, Ostfriedhof oder Russee: 240,40 €
Hinzu kommen die Leistungen des Bestattungsunternehmens, die Einäscherung und bei Feuerbestattung die zweite Leichenschau. Diese stehen nicht in den Gebührensatzungen. Die Beträge hier sind nur Friedhofsgebühren. Weitere Erläuterungen und einen Rechner finden Sie unter Bestattungskosten in Kiel.
Zur Bestattungsart lesen Sie unsere Hinweise zur Erdbestattung, Feuerbestattung und Baumbestattung. Klären Sie die konkrete Grabart mit der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Welche Ruhefristen gelten bei der Stadt Kiel?
Die städtische Friedhofssatzung nennt 25 Jahre für Särge ab 13 Jahren, 20 Jahre für Särge bis einschließlich zwölf Jahren, 20 Jahre für Urnen und 10 Jahre für perinatal Verstorbene. Eine Ruhefrist ist von der Gebührenposition und der Nutzungszeit einer Grabform zu unterscheiden. Bei einer vorhandenen Grabstätte klären Sie mit der Verwaltung, welche Fristen für die geplante Beisetzung gelten.
Adresse und Anreise zum Nordfriedhof
Nordfriedhof, Westring 481, 24118 Kiel
Westring 481, 24118 Kiel (Stadtteil Ravensberg); Haupteingang Westring, zwischen Westring, Neufeldtstraße und Mühlenweg
Die Lage zwischen Westring, Neufeldtstraße und Mühlenweg hilft bei der räumlichen Orientierung. Für einen Besuch ist der Haupteingang am Westring genannt. Wenn Sie zu einer Trauerfeier kommen, stimmen Sie den Treffpunkt mit den Angehörigen oder dem Bestattungsunternehmen ab. Eine Grabnummer oder die Lagebezeichnung einer vorhandenen Grabstätte kann bei einer Anfrage an das Büro hilfreicher sein als eine allgemeine Beschreibung des Weges.
Für öffentliche Verkehrsmittel nennt die Stadt die Haltestelle Nordfriedhof. Nutzen Sie die aktuelle Fahrplanauskunft, um die Verbindung zu Ihrem Ausgangspunkt und dem gewünschten Besuchstag zu prüfen. Hier wird keine Buslinie als gesicherte Verbindung zur Haltestelle angegeben. Damit bleibt die Wegbeschreibung bei der verlässlich genannten Haltestelle, ohne möglicherweise veraltete Linienangaben zu übernehmen.
Der Friedhof ist nach der Angabe der Stadt durchgehend geöffnet. Das ist von den Sprechzeiten des Friedhofsbüros zu unterscheiden. Ein Besuch des Geländes bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine persönliche Auskunft im Büro möglich ist. Wenn Sie eine Grabwahl oder Unterlagen zu einem Nutzungsrecht besprechen möchten, orientieren Sie sich an den unten genannten Bürozeiten oder vereinbaren Sie einen Termin.
Wer ist für die Friedhofsverwaltung zuständig?
Für den Nordfriedhof ist die Landeshauptstadt Kiel zuständig. Friedhofsbüro Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 15 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung, Telefon 0431 802106. Der Friedhof ist durchgehend geöffnet.
Fragen Sie das Büro nach freien Grabstätten, nach Unterlagen für ein bestehendes Nutzungsrecht und nach der Abstimmung einer Beisetzung. Die städtischen Gebühren dürfen nicht durch Beträge aus der kirchlichen Satzung ersetzt werden.
Weitere Standorte und die Zuordnung beider Träger finden Sie unter Friedhöfe in Kiel. Die Detailseiten zum Parkfriedhof Eichhof, zum Nordfriedhof und zum Friedhof Elmschenhagen erläutern die jeweiligen Besonderheiten.
Häufige Fragen zum Nordfriedhof
Wo liegt der Nordfriedhof Kiel?
Der Nordfriedhof liegt am Westring 481, 24118 Kiel, im Stadtteil Ravensberg. Der Haupteingang ist am Westring. Das Gelände liegt zwischen Westring, Neufeldtstraße und Mühlenweg. Für öffentliche Verkehrsmittel ist die Haltestelle Nordfriedhof genannt; nutzen Sie die aktuelle Fahrplanauskunft.
Kann auf dem Nordfriedhof eine neue Grabstätte belegt werden?
Es handelt sich um einen städtischen Friedhof nach der Friedhofssatzung 2025; die Grabarten der Stadt gelten. Freie Grabstätten sind bei der Friedhofsverwaltung zu erfragen. Eine konkrete Neubelegung oder die Verfügbarkeit einer bestimmten Grabart wird hier nicht zugesagt.
Was kostet die Kapelle auf dem Nordfriedhof?
Die städtische Gebührensatzung nennt 240,40 € für die Kapellennutzung. Die Kapelle aus gelbem Backstein stammt aus dem Jahr 1878 und hat rund 80 Sitzplätze. Grabnutzung, Beisetzung und Bestattungsleistungen sind davon getrennt zu betrachten.
Wann ist das Friedhofsbüro am Nordfriedhof erreichbar?
Friedhofsbüro Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 15 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung, Telefon 0431 802106. Der Friedhof ist durchgehend geöffnet.
Beisetzung auf dem Nordfriedhof anfragen
Wenn Sie eine Beisetzung auf dem Nordfriedhof in Kiel erwägen, können Sie über uns kostenfrei ein Bestattungsunternehmen anfragen. Nennen Sie eine bereits vorhandene Grabstätte oder die gewünschte Bestattungsart. Ein Kostenvoranschlag sollte die Friedhofsgebühren und die Leistungen des Unternehmens unterscheiden. Für verfügbare Gräber und Nutzungsrechte bleibt die städtische Friedhofsverwaltung die zuständige Anlaufstelle.
Unser Angebot ist eine Vermittlung und kein Bestattungsunternehmen. Sie können Ihre Wünsche über die Kontaktseite mitteilen oder das folgende Formular nutzen. Die Anfrage ist kein Ersatz für eine verbindliche Gebührenauskunft des Friedhofsträgers.
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Über diesen Ratgeber
Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).
Dieses Angebot vermittelt kostenfrei Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Beratung.
- Landeshauptstadt Kiel: Nordfriedhof
- Landeshauptstadt Kiel: Kiel War Cemetery
- Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 27.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel vom 27.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025
- Landeshauptstadt Kiel: Grabarten
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