Warum ist der Friedhofsträger für die Auswahl wichtig?
In Kiel bestehen zwei Friedhofsträger: die Landeshauptstadt Kiel und der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein. Die Stadt führt fünf Friedhöfe beziehungsweise Friedhofsstandorte auf, der Kirchenkreis sieben. Diese Zuordnung entscheidet darüber, an wen Sie eine Frage zu Grabnutzungsrechten richten und welche Gebührensatzung heranzuziehen ist. Ein kirchlicher Friedhof wird nicht allein durch seine Lage in Kiel zu einem städtischen Friedhof.
Besonders an der Eichhofstraße ist die Unterscheidung wichtig. Der Parkfriedhof Eichhof gehört dem Kirchenkreis, während die angrenzenden Urnenfriedhöfe eigene Friedhöfe der Stadt sind. Das Krematorium daneben ist nochmals gesondert zu betrachten. Wenn in einem Gespräch nur von Eichhof die Rede ist, fragen Sie deshalb nach dem vollständigen Namen und dem Träger. Auch eine vorhandene Graburkunde kann helfen, die zuständige Verwaltung eindeutig zu bestimmen.
Für eine neue Grabwahl sollten Sie zunächst Sarg oder Urne, eine gewünschte Grabform und einen möglichen Bezug zu einer bestehenden Grabstätte besprechen. Danach lässt sich prüfen, welcher Friedhof in Frage kommt. Die folgenden Tabellen zeigen die Standorte und vorhandenen Angaben. Wo keine Fläche, Kapelle oder Adresse angegeben ist, wird kein Wert ergänzt. Fragen Sie diese Angaben bei der zuständigen Verwaltung nach.
Die städtischen Friedhöfe in Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel betreibt den Nordfriedhof, den Ostfriedhof, die Urnenfriedhöfe am Eichhof sowie die Friedhöfe Russee und Meimersdorf. Die Urnenfriedhöfe werden hier als gemeinsamer Standort mit altem und neuem Urnenfriedhof aufgeführt. Für die Gebühren ist die städtische Satzung maßgebend. Eine in der Tabelle genannte Kapellengröße beschreibt den Raum, nicht seine Verfügbarkeit für einen bestimmten Termin.
| Friedhof | Adresse | Fläche | Kapelle oder Abschiedsraum |
|---|---|---|---|
| Nordfriedhof | Westring 481, 24118 Kiel | ca. 16 ha | ca. 80 Plätze |
| Ostfriedhof | Klausdorfer Weg 277, 24148 Kiel | ca. 8 ha | ca. 100 Plätze |
| Urnenfriedhöfe am Eichhof (Alter und Neuer Urnenfriedhof) | Eichhofstraße 48-50, 24116 Kiel | 7,4 ha und 3,2 ha | Abschiedsraum bis 30 Plätze |
| Friedhof Russee | Rendsburger Landstraße 445, 24111 Kiel | ca. 4 ha | ca. 200 Plätze |
| Friedhof Meimersdorf | Bustorfer Weg 24, 24145 Kiel | ca. 1 ha | ca. 35 Plätze |
Der Nordfriedhof liegt im Stadtteil Ravensberg und ist der größte städtische Friedhof Kiels. Auf dem Ostfriedhof in Wellingdorf sind islamische Grabfelder seit 2000 und 2015 angegeben. Der Standort an der Eichhofstraße in Schreventeich dient der Urnenbeisetzung. Russee und Meimersdorf sind weitere städtische Standorte mit eigenen Kapellen. Ob eine konkrete Grabform vor Ort verfügbar ist, klären Sie mit dem Friedhofsbüro.
Die Stadt bietet keine Reihengräber an, sondern Wahl- und Gemeinschaftsgräber. Für Särge gibt es auf den städtischen Friedhöfen derzeit kein Gemeinschaftsgrab. Diese Hinweise gehören zur Grabwahl und dürfen nicht durch die Angebote des Kirchenkreises ersetzt werden. Wenn Sie eine kirchliche Reihengrabgebühr gefunden haben, gilt sie daher nicht automatisch für eine Beisetzung auf einem städtischen Friedhof.
Die kirchlichen Friedhöfe des Kirchenkreises Altholstein
Zum Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein gehören der Parkfriedhof Eichhof, der Südfriedhof, Elmschenhagen, Holtenau, Neumühlen-Dietrichsdorf, Pries und Friedrichsort. Die zentrale Friedhofsverwaltung befindet sich an der Eichhofstraße. Auf dem Friedhof Friedrichsort finden keine Bestattungen mehr statt. Er bleibt in der Übersicht der kirchlichen Friedhöfe enthalten, ist aber nicht als Standort für eine neue Beisetzung dargestellt.
| Friedhof | Adresse | Fläche | Kapelle oder Abschiedsraum |
|---|---|---|---|
| Parkfriedhof Eichhof liegt überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinde Kronshagen | Eichhofstraße 56, 24116 Kiel | rund 40 Hektar | bis 150 Plätze |
| Südfriedhof | Saarbrückenstraße 1, 24114 Kiel | ca. 13 ha | bis 160 Plätze |
| Friedhof Elmschenhagen | Elmschenhagener Allee 4, 24146 Kiel | 13,9 ha | ca. 80 Plätze |
| Friedhof Holtenau | Grimmstraße 39, 24159 Kiel | knapp 4 ha | bei der Friedhofsverwaltung erfragen |
| Friedhof Neumühlen-Dietrichsdorf | Friedhofstraße 46, 24149 Kiel | ca. 5 ha | 85 Plätze |
| Friedhof Pries | Brammerkamp 14, 24159 Kiel | bei der Friedhofsverwaltung erfragen | bei der Friedhofsverwaltung erfragen |
| Friedhof Friedrichsort keine Bestattungen mehr | bei der Friedhofsverwaltung erfragen | bei der Friedhofsverwaltung erfragen | bei der Friedhofsverwaltung erfragen |
Die Grabarten unterscheiden sich innerhalb des kirchlichen Angebots. Herkömmliche Wahlgräber bietet der Kirchenkreis auf dem Südfriedhof und in Elmschenhagen an, nicht auf dem Parkfriedhof Eichhof. Der Eichhof nennt unter anderem Reihengräber, Gemeinschaftsgräber auch für Särge, Baumgräber und naturnahe Bestattung. Für Elmschenhagen ist zusätzlich der Themengarten Himmelsgarten beschrieben. Eine gemeinsame Verwaltung bedeutet deshalb nicht ein vollständig gleiches Angebot auf jedem Gelände.
Prüfen Sie bei einer besonderen Grabform immer deren genaue Bezeichnung und Nutzungsbedingungen. Ein Baumgrab, ein Reihengrab und ein Wahlgrab sind keine austauschbaren Begriffe. Auch eine allgemeine Gebührentabelle sagt nicht, welche konkrete Grabstätte frei ist. Für eine verbindliche Auskunft sollten Sie den Friedhof nennen und einen vorhandenen Bezug zu einer Familiengrabstätte erläutern.
Der Südfriedhof: Geschichte, Grabkunst und Kapelle
Der Südfriedhof wurde am 30. April 1869 als Neuer Friedhof eingeweiht. Als Planer ist der Landschaftsgärtner Wilhelm Benque genannt. Die Fläche beträgt rund 13 Hektar. Der historische Name Neuer Friedhof gehört zu dieser Einweihung und sollte nicht mit einem heutigen anderen Standort verwechselt werden. Der Südfriedhof ist in dieser Übersicht dem kirchlichen Träger zugeordnet.
Zu den bekannten Gräbern gehört Klaus Groth, Heimatdichter und Kieler Ehrenbürger. Das Familiengrab Lass zeigt einen Marmorjüngling von Edvard Eriksen, dem Bildhauer der Kleinen Meerjungfrau. Diese Angaben geben Anhaltspunkte für einen Besuch, ohne eine vollständige Liste der Grabkunst oder bekannter Persönlichkeiten zu ersetzen. Für eine gezielte Suche nach einer Grabstätte fragen Sie bei der Verwaltung nach ihrer Lage.

Ein historischer Rundgang und die Planung einer heutigen Beisetzung sind unterschiedliche Anliegen. Die genannten Gräber und Kunstwerke beschreiben die Geschichte des Ortes. Für Grabwahl und Nutzungsrecht wenden Sie sich an die kirchliche Verwaltung. Die Übersicht der Räume und Standorte oben hilft bei der ersten Orientierung; eine gewünschte Trauerfeier und ein passendes Grab müssen individuell abgestimmt werden.
Drei Friedhöfe mit ausführlichen Detailseiten
Für den Parkfriedhof Eichhof, den Nordfriedhof und den Friedhof Elmschenhagen finden Sie eigene Seiten mit Geschichte, Gedenkorten, Gebühren und Anfahrt. Die Unterschiede zwischen diesen Orten sind für einen Besuch ebenso wichtig wie für die Planung einer Bestattung. Folgen Sie dem jeweiligen Namen, wenn Sie die konkrete Grabart oder die zuständige Verwaltung näher prüfen möchten.

Parkfriedhof Eichhof
Kirchlicher Parkfriedhof mit Kieler Postadresse und Gelände überwiegend in Kronshagen. Geschichte, Traditionsstätte, Kapelle und heutige Grabarten.

Nordfriedhof
Städtischer Friedhof am Westring mit Garnisonsgeschichte, Gedenkstätten und dem angegliederten Kiel War Cemetery.

Friedhof Elmschenhagen
Kirchlicher Friedhof mit Thomaskapelle, historischen Grabsteinen, Wahlgräbern und dem Themengarten Himmelsgarten.
Urnenfriedhöfe am Eichhof und das Krematorium daneben
Die städtischen Urnenfriedhöfe liegen an der Eichhofstraße 48-50, 24116 Kiel. Angegeben sind 7,4 Hektar und 3,2 Hektar für die beiden Friedhofsflächen sowie ein Abschiedsraum mit bis zu 30 Plätzen. Trotz des gemeinsamen Namens Eichhof gehören diese Anlagen nicht zum kirchlichen Parkfriedhof an der Eichhofstraße 56. Bei der Suche nach einem Urnengrab sollten Sie diese Zuordnung ausdrücklich nennen.
Das Krematorium Kiel liegt an der Eichhofstraße 52, 24116 Kiel. Betreiber ist die Feuerbestattungen Schleswig-Holstein GmbH; es ist in Betrieb seit 2. Februar 1916. Die große Halle bietet 260 Plätze, die kleine Feierhalle 48 Plätze. Angehörige können beim Einfahren des Sarges dabei sein. Diese Angaben betreffen das Krematorium und dürfen nicht als Raumangebot des Parkfriedhofs oder der städtischen Urnenfriedhöfe ausgegeben werden.
Eine Einäscherung und die anschließende Urnenbeisetzung sind getrennte Schritte. Die räumliche Nachbarschaft an der Eichhofstraße bedeutet keine gemeinsame Friedhofsverwaltung und keine einheitliche Gesamtrechnung. Für weitere Informationen zum Ablauf lesen Sie unsere Seite zur Feuerbestattung in Kiel. Welcher Friedhof für die spätere Urnenbeisetzung gewählt wird, sollten Sie gesondert besprechen.
Wie unterscheiden sich Grabgebühren und Ruhefristen?
Die Gebühren der Stadt und des Kirchenkreises werden getrennt erhoben. Die städtische Satzung stammt vom 27.03.2025 und gilt seit dem 01.04.2025. Die kirchliche Satzung vom 24.11.2016 liegt in der Fassung der Zweiten Änderung vom 23.03.2022 vor. Ein Vergleich sollte daher immer die Grabart, die Nutzungsdauer und die jeweilige Beisetzungsgebühr benennen, statt einen einzelnen Betrag als Gesamtpreis einer Bestattung darzustellen.
Die städtischen Ruhefristen betragen 25 Jahre für Särge ab 13 Jahren, 20 Jahre für Särge bis einschließlich zwölf Jahren, 20 Jahre für Urnen und 10 Jahre für perinatal Verstorbene. Diese Angaben gehören zur städtischen Friedhofssatzung. Sie werden hier nicht pauschal als kirchliche Ruhefristen übernommen. Bei einer kirchlichen Grabstätte sind die passende Nutzungsregel und die konkrete Grabform mit der Verwaltung zu klären.
Die Ruhefrist beschreibt einen anderen Sachverhalt als die Nutzungsdauer einer Gebührenposition. Ein kirchliches Sargreihengrab ist beispielsweise mit 25 Jahren und ein Urnenreihengrab mit 20 Jahren aufgeführt. Für die Bewertung einer vorhandenen Grabstätte sollten Sie das Nutzungsrecht prüfen lassen. Unsere Seite zu Bestattungskosten in Kiel enthält beide Gebührentabellen und einen Rechner ausschließlich für Friedhofsgebühren.
Hinzu kommen Leistungen des Bestattungsunternehmens, die Einäscherung und bei einer Feuerbestattung die zweite Leichenschau. Diese stehen nicht in den Friedhofsgebührensatzungen. Eine Entscheidung sollte deshalb nicht nur an einer Grabnutzungsgebühr festgemacht werden. Bitten Sie um einen Kostenvoranschlag, in dem die unterschiedlichen Leistungen und die Gebühren des gewählten Trägers nachvollziehbar getrennt sind.
Welche Verwaltungen beantworten Ihre Fragen?
Für städtische Friedhöfe verweist die Landeshauptstadt Kiel auf ihre Friedhofsbüros. Als konkrete Büroangabe ist hier nur die des Nordfriedhofs genannt: Friedhofsbüro Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 15 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung, Telefon 0431 802106. Der Friedhof ist durchgehend geöffnet. Nutzen Sie für andere städtische Standorte die verlinkte Friedhofsübersicht auf kiel.de, um die zuständige Anlaufstelle zu prüfen. Es werden keine zusätzlichen Büroanschriften oder Sprechzeiten ergänzt.
Für die kirchlichen Friedhöfe ist die Friedhofsverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein zuständig. Ihre Adresse lautet Eichhofstraße 56, 24116 Kiel, die Telefonnummer 0431 2402-500. Die Sprechzeiten sind: Montag und Donnerstag 8 bis 14 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr, sonst nach Vereinbarung. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für alle sieben kirchlichen Friedhöfe in Kiel. Bei einer Anfrage nennen Sie den konkreten Friedhof und, soweit vorhanden, die Angaben zur Grabstätte.
Fragen zur Grabverfügbarkeit, zu Nutzungsrechten, zu einer bestimmten Grabform und zu deren Gebühren gehören in dieses Gespräch. Ein Bestattungsunternehmen kann mit Ihnen den Abschied und seine Leistungen besprechen. Unser Vermittlungsangebot ist weder eine Friedhofsverwaltung noch ein Bestattungsunternehmen. Die Zuständigkeiten bleiben daher auch dann getrennt, wenn Sie Ihre Anfrage über diese Website beginnen.
Friedhöfe im Umland von Kiel
Wenn ein örtlicher Bezug zu einer Nachbargemeinde besteht, lohnt sich zusätzlich der Blick auf die jeweilige Ortsseite. Dort finden Sie Informationen zu Friedhof, Verwaltung und Gebühren sowie Hinweise zur Einordnung gegenüber Kiel. Gebühren eines Umlandfriedhofs sind nicht automatisch städtische Kieler Gebühren. Eine bestehende Grabstätte oder der Wunsch nach einem bestimmten Ort sollte in der Anfrage ausdrücklich genannt werden.
- Bestatter und Friedhofsinformationen in Kronshagen
- Bestatter und Friedhofsinformationen in Schwentinental
- Bestatter und Friedhofsinformationen in Altenholz
- Bestatter und Friedhofsinformationen in Heikendorf
- Bestatter und Friedhofsinformationen in Flintbek
- Bestatter und Friedhofsinformationen in Gettorf
Für Kronshagen ist insbesondere die Lage des Parkfriedhofs Eichhof zu beachten: Das Gelände liegt überwiegend auf dem Gemeindegebiet, die Postadresse ist Kiel und der Träger ist der Kirchenkreis Altholstein. Diese Einordnung ist kein eigener kommunaler Friedhofstarif für Kronshagen. Die Ortsseiten helfen, solche Zuständigkeiten auseinanderzuhalten und die Anfrage an die passende Verwaltung zu richten.
Häufige Fragen zu den Friedhöfen in Kiel
Welche Friedhöfe gibt es in Kiel?
Die Landeshauptstadt Kiel betreibt Nordfriedhof, Ostfriedhof, die Urnenfriedhöfe am Eichhof, Russee und Meimersdorf. Zum Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein gehören Parkfriedhof Eichhof, Südfriedhof, Elmschenhagen, Holtenau, Neumühlen-Dietrichsdorf, Pries und Friedrichsort. Auf dem Friedhof Friedrichsort finden keine Bestattungen mehr statt.
Ist der Parkfriedhof Eichhof ein städtischer Friedhof?
Nein. Der Parkfriedhof Eichhof gehört zum Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein. Die Postadresse ist Eichhofstraße 56, 24116 Kiel; das Gelände liegt überwiegend in Kronshagen. Die benachbarten Urnenfriedhöfe an der Eichhofstraße 48-50 sind eigene Friedhöfe der Stadt Kiel.
Gibt es auf den städtischen Friedhöfen Reihengräber?
Die Stadt Kiel bietet keine Reihengräber an, sondern Wahl- und Gemeinschaftsgräber. Für Särge gibt es auf den städtischen Friedhöfen derzeit kein Gemeinschaftsgrab. Kirchliche Reihengräber sind davon getrennte Angebote mit der Gebührensatzung des Kirchenkreises.
Welche Ruhefristen gelten auf den städtischen Friedhöfen?
Die städtische Friedhofssatzung nennt 25 Jahre für Särge ab 13 Jahren, 20 Jahre für Särge bis einschließlich zwölf Jahren, 20 Jahre für Urnen und 10 Jahre für perinatal Verstorbene. Nutzungszeiten bestimmter Grabformen und Ruhefristen sind zu unterscheiden.
An welche Friedhofsverwaltung kann ich mich wenden?
Für städtische Friedhöfe nutzen Sie die Friedhofsbüros laut kiel.de. Friedhofsbüro Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 15 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung, Telefon 0431 802106. Der Friedhof ist durchgehend geöffnet. Für die kirchlichen Friedhöfe ist die Friedhofsverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein, Eichhofstraße 56, 24116 Kiel, Telefon 0431 2402-500, zuständig. Montag und Donnerstag 8 bis 14 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr, sonst nach Vereinbarung.
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Über diesen Ratgeber
Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).
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