Erdbestattung in Kiel: Ablauf, Fristen und Grabwahl

Bei einer Erdbestattung in Kiel wird die verstorbene Person auf einem Friedhof beigesetzt. Für Ihre Entscheidungen sind der Wille der verstorbenen Person, die gesetzlichen Fristen und die Regeln des gewählten Friedhofsträgers wichtig. Die Landeshauptstadt Kiel und der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein haben unterschiedliche Grabangebote und Gebühren. Wir sind ein Vermittlungsdienst und kein Bestattungsunternehmen. Auf Wunsch verbinden wir Sie kostenfrei mit einem Bestattungsunternehmen, mit dem Sie Ablauf und Kosten persönlich besprechen.

Redaktioneller Stand: . Maßgeblich sind die unten verlinkten Quellen.

Was ist vor der Grabwahl zu klären?

Beginnen Sie mit den Wünschen der verstorbenen Person. Maßgebend ist der Wille der verstorbenen Person; ist er unbekannt, entscheiden die Bestattungspflichtigen. Die Regel steht in § 15 Abs. 3 BestattG SH. Wenn schriftliche Wünsche vorliegen, nehmen Sie diese zum Beratungsgespräch mit. Fehlen solche Angaben, hilft eine ruhige Abstimmung darüber, welcher Ort und welche Form des Abschieds angemessen erscheinen. Trennen Sie dabei den Wunsch nach einer bestimmten Bestattungsart von der Frage, welche Grabstätte tatsächlich verfügbar ist.

Das Landesrecht unterscheidet folgende Bestattungsarten: Erdbestattung im Sarg auf einem Friedhof, Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung oder beschleunigte Verwesung (Reerdigung) mit Beisetzung auf einem Friedhof. (§ 15 Abs. 1 BestattG SH). Ein Grab für einen Sarg und ein Grab für eine Urne sind deshalb nicht einfach austauschbare Angebote. Besprechen Sie die gewünschte Form ausdrücklich, bevor Sie Gebühren vergleichen. Ein günstigerer Betrag für eine andere Bestattungsart beantwortet noch nicht die Frage, ob diese dem Willen der verstorbenen Person entspricht.

Für die Organisation legt das Gesetz eine Reihenfolge fest: Bestattungspflichtig sind in dieser Reihenfolge: Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder. Fehlen Pflichtige, sorgt die Gemeinde des Sterbeortes für die Bestattung. (§ 2 Nr. 12 und § 13 Abs. 2 BestattG SH). Die Bestattungspflicht betrifft die Verantwortung für die Veranlassung. Welche Leistungen beauftragt werden und wie ihre Bezahlung geregelt wird, sollten Sie im Gespräch gesondert klären. Benennen Sie möglichst eine Kontaktperson, damit Terminabsprachen und Rückfragen nicht widersprüchlich weitergegeben werden.

Welche Fristen gelten in Schleswig-Holstein?

Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod, innerhalb von neun Tagen soll sie vorgenommen werden. (§ 16 Abs. 1 BestattG SH). Damit gibt es sowohl eine früheste Bestattung als auch einen zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen die Bestattung vorgenommen werden soll. Stimmen Sie die Planung früh mit dem Bestattungsunternehmen ab. Eine Wunschvorstellung zum Termin ersetzt nicht die Klärung, ob Friedhof, Grabstätte und weitere notwendige Schritte zusammenpassen.

Die Gemeinde kann Fristen verlängern oder aus gesundheitlichen Gründen abkürzen. (§ 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 BestattG SH). Eine Änderung der Frist ist also keine Entscheidung, die Angehörige allein treffen. Wenn sich bei der Organisation Schwierigkeiten abzeichnen, sollte das Bestattungsunternehmen die zuständige Gemeinde einbeziehen. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein späterer Termin ohne Rücksprache möglich ist. Umgekehrt ist auch eine frühere Bestattung nicht allein wegen eines persönlichen Terminwunsches zulässig.

Von der Bestattungsfrist ist die Überführung zu unterscheiden. Nach Ausstellung der Todesbescheinigung soll die verstorbene Person spätestens 36 Stunden nach dem Tod in einen Leichenraum überführt werden. (§ 10 Abs. 1 BestattG SH). Außerdem gilt: Wird die verstorbene Person länger als 72 Stunden aufbewahrt, ist sie technisch zu kühlen. (§ 10 Abs. 3 BestattG SH). Für Angehörige ist deshalb wichtig, Abholung, Aufbewahrung und Beisetzung als zusammenhängende, aber unterschiedliche Schritte zu besprechen. Fragen Sie, wer die jeweiligen Abstimmungen übernimmt und welche Positionen hierfür im Angebot stehen.

Ist eine Tuchbestattung ohne Sarg möglich?

Auf kommunalen Friedhöfen muss die Bestattung ohne Sarg (Tuchbestattung) auf Wunsch der verstorbenen Person zugelassen werden, auf anderen Friedhöfen kann sie zugelassen werden. (§ 26 Abs. 4 BestattG SH). Das Gesetz unterscheidet dabei kommunale Friedhöfe und andere Friedhofsträger. Ein Wunsch nach einer Tuchbestattung sollte daher bereits bei der Auswahl des Friedhofs angesprochen werden. Klären Sie mit dem Bestattungsunternehmen, wie der Wunsch der verstorbenen Person gegenüber dem Träger erläutert und die Durchführung abgestimmt wird.

Für die städtischen Friedhöfe gilt ergänzend: Auf den städtischen Friedhöfen in Kiel sind Ausnahmen von der Sargpflicht aus religiösen und weltanschaulichen Gründen nach Rücksprache möglich; Leichentücher müssen leicht abbaubar sein. (§ 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 Friedhofssatzung Kiel). Die Materialanforderung an das Leichentuch und die notwendige Rücksprache gehören zur Planung. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass jede Grabstätte ohne weitere Prüfung passend ist. Auch die Gebühren unterscheiden die Beisetzung im Sarg von der Beisetzung ohne Sarg.

Bei einem kirchlichen Friedhof sollten Sie die Möglichkeit einer Bestattung ohne Sarg ausdrücklich bei der Verwaltung erfragen. Die gesetzliche Regel für kommunale Friedhöfe darf nicht unverändert auf den Kirchenkreis übertragen werden. Eine frühzeitige Abstimmung verhindert, dass bereits Entscheidungen zu Kleidung, Tuch oder Ablauf getroffen werden, die anschließend mit den Anforderungen des gewählten Trägers nicht zusammenpassen.

Welche städtischen Sarggräber gibt es?

Die Landeshauptstadt Kiel bietet keine Reihengräber an, sondern Wahl- und Gemeinschaftsgräber. Für Särge gibt es auf ihren Friedhöfen derzeit kein Gemeinschaftsgrab. Bei der Erdbestattung sind daher die Sargwahlgräber maßgeblich. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn Sie Angebote mit einem kirchlichen Reihengrab vergleichen. Ein städtisches Reihengrab kann nicht als günstigere Alternative gewählt werden, weil es dieses Angebot bei der Stadt nicht gibt.

Die städtische Satzung nennt folgende Sargwahlgräber. Die Beträge gelten jeweils für die angegebene Nutzungsdauer und sind keine Gesamtkosten einer Bestattung:

  • Sargwahlgrab traditionell: 25 Jahre, 1.767,20 €.
  • Sargwahlgrab Rasengrab mit Beet: 25 Jahre, 2.024,40 €.
  • Sargwahlgrab Rasengrab: 25 Jahre, 2.281,70 €.
  • Sargwahlgrab Familienbaum: 25 Jahre, 4.219,80 €.

Zu den städtischen Friedhöfen gehören Nordfriedhof, Ostfriedhof, Urnenfriedhöfe am Eichhof (Alter und Neuer Urnenfriedhof), Friedhof Russee, Friedhof Meimersdorf. Für ein Sarggrab klären Sie das konkrete Angebot des jeweiligen Friedhofs direkt mit der Verwaltung. Die Bezeichnung Urnenfriedhof weist bereits auf einen anderen Schwerpunkt hin. Aus der allgemeinen Gebührentabelle folgt nicht, dass jede aufgeführte Grabform an jedem Standort verfügbar ist.

Der Nordfriedhof in Kiel gehört zur Stadt. Freie Grabstätten sind bei der Friedhofsverwaltung zu erfragen. Die Friedhofsübersicht hilft bei der Einordnung der Träger. Lassen Sie sich anschließend erläutern, welche Grabart vor Ort infrage kommt und ob Gestaltung, Lage und Nutzungsdauer zu Ihren Wünschen passen.

Was berechnet die Stadt für die Beisetzung?

Für Öffnen und Schließen Sarggrab (inkl. Kondukt) berechnet die Stadt 654,60 €. Für Öffnen und Schließen ohne Sarg (Tuchbestattung) beträgt die Gebühr 785,60 €. Diese Positionen kommen zur Grabnutzung hinzu. Sie dürfen nicht mit einer pauschalen Grundgebühr eines anderen Friedhofsträgers gleichgesetzt werden. Entscheidend ist, welche konkrete Leistung in der Satzung benannt wird.

Weitere städtische Positionen betreffen die Kapellennutzung. Die Kapelle auf Nordfriedhof, Ostfriedhof oder Russee kostet 240,40 €; für den Trauerraum des Urnenfriedhofs oder die Kapelle Meimersdorf nennt die Satzung 109,30 €. Die Grabmalgenehmigung beträgt 39,20 €. Welche dieser Gebühren im Einzelfall hinzukommen, hängt von Ihren Entscheidungen und dem gewählten Standort ab.

Einzelne Positionen enthalten 19 % Umsatzsteuer. Vergleichen Sie deshalb die ausgewiesenen Beträge und die dazugehörigen Leistungen, statt eine eigene Steuerrechnung auf alle Positionen anzuwenden. Auf der Seite Bestattungskosten in Kiel finden Sie den weiterführenden Kostenüberblick. Verbindlich für Ihre Beauftragung ist der schriftliche Kostenvoranschlag des Bestattungsunternehmens, nicht eine Addition einzelner Tabellenwerte ohne Prüfung der notwendigen Leistungen.

Wie unterscheiden sich kirchliche Grabangebote?

Die kirchlichen Friedhöfe werden vom Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein getragen. Dazu gehören Parkfriedhof Eichhof, Südfriedhof, Friedhof Elmschenhagen, Friedhof Holtenau, Friedhof Neumühlen-Dietrichsdorf, Friedhof Pries, Friedhof Friedrichsort. Für Friedrichsort nennt der Träger keine weiteren Bestattungen. Anders als die Stadt führt die kirchliche Gebührensatzung ein Reihengrab für Särge. Es kostet 1.674 € für 25 Jahre. Die Erdbestattung im Reihengrab wird zusätzlich mit 474 € berechnet.

Das Wahlgrab für einen Sarg in Gruppe I kostet je Grabbreite 1.941 € für 25 Jahre. Dazu kommen für die Erdbestattung im Wahlgrab 590 €. Die Angabe je Grabbreite ist beim Vergleich wichtig. Fragen Sie nach, wie viele Grabbreiten für den gewünschten Umfang erforderlich sind, statt den Tabellenbetrag ohne Rücksprache als vollständigen Preis einer größeren Grabstätte anzusehen.

Reihengrab: 20 Jahre für Urnen, 25 Jahre für Särge. Wahlgräber bietet der Kirchenkreis nur auf Südfriedhof und Elmschenhagen an, nicht auf dem Eichhof. Der Parkfriedhof Eichhof liegt überwiegend in Kronshagen und gehört nicht zur Stadt Kiel. Auf dem Eichhof gibt es auch Gemeinschaftsgräber für Särge und eine naturnahe Bestattung. Für ein Wahlgrab führt der Weg dagegen zum Südfriedhof oder zum Friedhof Elmschenhagen.

Welche Ruhefristen sind zu beachten?

Für die städtischen Friedhöfe legt die Kieler Friedhofssatzung unterschiedliche Ruhefristen fest: bei Sargbestattungen ab dem Alter von 13 Jahren 25 Jahre, bei Kindern bis einschließlich zwölf Jahren 20 Jahre, bei Urnen 20 Jahre und bei perinatalen Bestattungen 10 Jahre. Grundlage ist die verlinkte Friedhofssatzung. Diese Werte gehören zu den Regeln der Stadt und dürfen nicht pauschal auf kirchliche Friedhöfe übertragen werden.

Das Landesgesetz nennt keine feste Ruhezeit; der Friedhofsträger legt sie fest, bei Erdbestattung mindestens die bodenbedingte Verwesungsdauer. (§ 23 BestattG SH). Ruhefrist und Nutzungsrecht sollten im Gespräch getrennt erläutert werden. Fragen Sie, für welche Zeit ein konkretes Recht vergeben wird und welche Bedingungen für die spätere Nutzung gelten. Wenn bereits ein Grab vorhanden ist, halten Sie die Unterlagen dazu bereit; die Verwaltung kann anhand der bestehenden Rechte prüfen, ob die geplante Beisetzung möglich ist.

Was bedeutet Reerdigung als weitere Bestattungsart?

Die Reerdigung, also die beschleunigte Verwesung mit anschließender Beisetzung auf einem Friedhof, ist seit der Gesetzesänderung 2026 eine eigene dritte Bestattungsart (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 BestattG SH). Sie ist von der klassischen Erdbestattung im Sarg und der Feuerbestattung zu unterscheiden. Ein genaues Datum des Inkrafttretens wird hier nicht genannt. Für Angehörige ist zunächst entscheidend, ob diese Form dem Willen der verstorbenen Person entspricht.

Der Kirchenkreis führt Reerdigung unter seinen Bestattungsangeboten; sie wird auch bei den Grabangeboten für Eichhof und Elmschenhagen genannt. Fragen Sie beim Träger nach der konkreten Durchführung und dem gewünschten Friedhof. Aus dem allgemeinen Angebot ergibt sich keine Zusage zu einer freien Grabstätte, einem Termin oder einem Gesamtpreis. Die Fragen zur Vorbereitung und zur anschließenden Beisetzung sollten deshalb gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen geklärt werden.

Wie lässt sich die Beratung vorbereiten?

Notieren Sie, ob eine Sargbestattung oder Tuchbestattung gewünscht ist, ob schon ein Grab vorhanden ist und welcher Friedhof in Betracht kommt. Überlegen Sie außerdem, ob Sie eine Trauerfeier in einer Kapelle wünschen. Stellen Sie diese Fragen möglichst vor der Beauftragung, damit das Bestattungsunternehmen die passenden Leistungen und Gebühren getrennt darstellen kann. Eine ausführliche Liste ist hilfreicher als eine pauschale Preisfrage ohne Angaben zum gewünschten Ablauf.

Für kirchliche Friedhöfe ist die Friedhofsverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein unter 0431 2402-500 erreichbar; ihre Adresse lautet Eichhofstraße 56, 24116 Kiel. Wir vermitteln auf Wunsch kostenfrei einen Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen. Über die Kontaktseite können Sie Ihre Wünsche schildern. Die fachliche Beratung, der Kostenvoranschlag und die Durchführung werden anschließend mit dem vermittelten Unternehmen vereinbart.

Häufige Fragen

Wann darf eine Erdbestattung in Kiel stattfinden?

Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod, innerhalb von neun Tagen soll sie vorgenommen werden. Die Gemeinde kann Fristen verlängern oder aus gesundheitlichen Gründen abkürzen. (§ 16 Abs. 1 BestattG SH; § 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 BestattG SH).

Bietet die Stadt Kiel Reihengräber für Särge an?

Nein. Die Stadt Kiel bietet keine Reihengräber an, nur Wahl- und Gemeinschaftsgräber. Für Särge gibt es auf den städtischen Friedhöfen derzeit kein Gemeinschaftsgrab. Für eine Sargbestattung kommen städtische Sargwahlgräber infrage.

Was kostet ein kirchliches Reihengrab für einen Sarg?

Die Grabnutzung beträgt 1.674 € für 25 Jahre. Für die Erdbestattung im Reihengrab kommen 474 € hinzu. Weitere Leistungen sind nicht enthalten.

Ist auf städtischen Friedhöfen eine Tuchbestattung möglich?

Auf kommunalen Friedhöfen muss die Bestattung ohne Sarg (Tuchbestattung) auf Wunsch der verstorbenen Person zugelassen werden, auf anderen Friedhöfen kann sie zugelassen werden. Auf den städtischen Friedhöfen in Kiel sind Ausnahmen von der Sargpflicht aus religiösen und weltanschaulichen Gründen nach Rücksprache möglich; Leichentücher müssen leicht abbaubar sein. (§ 26 Abs. 4 BestattG SH; § 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 Friedhofssatzung Kiel).

Gibt es Wahlgräber auf dem Parkfriedhof Eichhof?

Reihengrab: 20 Jahre für Urnen, 25 Jahre für Särge. Wahlgräber bietet der Kirchenkreis nur auf Südfriedhof und Elmschenhagen an, nicht auf dem Eichhof.

Quellen und Gebührenstand

Ein redaktioneller Prüfstand verändert nicht die Gültigkeit einer Satzung. Die veröffentlichten Gebühren sind keine Zusage für die Gesamtkosten einer Bestattung.

Über diesen Ratgeber

Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).

Dieses Angebot vermittelt kostenfrei Bestattungsunternehmen und ist selbst kein Bestattungsunternehmen. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Beratung. Gebühren und freie Grabstätten klären Sie mit dem zuständigen Träger; Leistungen des Bestatters stehen im schriftlichen Angebot.

Zuletzt geprüft: